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FAQs der Elektromobiliät

Fakten rund um die Elektromobiliät

BEV oder auch „Battery Electric Vehicle“

Der Überbegriff für E-Autos!

  • der für den Antrieb benötigte Strom wird in der eingebauten Batterie gespeichert – Strom wird durch das externe Laden der Batterie zugeführt

HEV oder auch „Hybrid Electric Vehicle“

Der Überbegriff für Mild-Hybrid!

  • Externes Laden mittels Ladekabel ist bei diesen Modellen nicht möglich- hier greift der Elektromotor nur unterstützend ein, ein rein elektrischer Fahrbetrieb ist nicht möglich.
    • zB Fiat 500 Mild-Hybrid

PHEV eine Kombination aus Hybrid- und Elektroauto

  • der Plug-In-Hybrid Electric Vehicle nutzt einen Benzinmotor genauso effizient wie ein Hybridfahrzeug (durch Rekuperieren beim Bremsen wird Energie für die Batterie gewonnen, aber auch der Verbrennungsmotor lädt diese) – somit müssen Sie sich nie Sorgen machen, dass die Batterie leer wird.
  • der große Unterschied besteht darin, dass ich meinen Plug-In-Hybrid bequem zu Hause laden kann und somit auf kurzen Strecken (bis ca. 50km) rein elektrisch fahren kann
    • keine Emissionen
    • Reduktion der Energiekosten
  • Regelmäßiges Laden und der Betrieb auf kurzen Strecken sorgen nun dafür, dass wir fast keinen Kraftstoff benötigen.
  • Und auf langen Strecken wird die Batterie durch Rekuperation geladen- beim Beschleuningen greift der Elektromotor unterstützend ein

Laden – das A und O des elektrischen Vehicels

Wer muss geladen werden: BEV & PHEV

  • Einfach und unkompliziert an öffentlichen Ladestationen: zB Tankstellen, Parkplätzen, Restaurants, Hotels, zu Hause oder auch am Arbeitsplatz
  • Die Dauer bis zum vollständigen Aufladen der Batterie variiert und hängt von der Batteriegröße, Ladetechnik im Fahrzeug und der Leistung der Ladestation ab
  • geladen wird die im Fahrzeug verbaute, sehr langlebige Lithium-Ionen-Batterie
  • Kosten sind abhängig von Anbieter, Ladegeschwindigkeit und Stromverbrauch des Fahrzeuges

ÜBRIGENS: In Österreich werden Heimladestationen oder intelligente Ladekabel für den privaten Gebrauch mit € 600,- bis € 1.800,- gefördert.

Technisches Laden schnell erklärt:

  • Mit Wechselstrom AC-Laden = Wechselstrom wird in Gleichstrom umgewandelt – grundsätzlich wird damit jedes E-Auto geladen. Die AC-Ladeleistung variiert, je nachdem welches Ladegerät im Auto verbaut wurde
  • Mit Gleichstrom DC-Laden = die schnellste Möglichkeit sein E-Auto zu laden, vorausgesetzt Ihr neuer Flitzer vefügt über die technischen Vorraussetzungen.

Womit lade ich?

Lademöglichkeiten

Starten Sie Ihren Tag mit einem voll geladenen E-Auto- im besten Fall geladen mit Ihrer eigenen E-Tankstelle

  • Wallbox = leistungsstarke Steckdose speziell zur Ladung von E-Autos.
    • Laden geht schneller
    • ist sicherer als an der Haushaltssteckdose, da diese an einer separat gesicherten Zuleitung installiert wird
    • nur befugte Personen können zugreifen
    • ACHTUNG: für die Installation einer Wallbox braucht es spezifische Fachkenntnisse!
  • Intelligentes Ladekabel = eine portable Wallbox. Man hat es in den meisten Fällen im Kofferraum und kann überall, wo es denn möglich ist, laden. Dieses Kabel hat in den meisten Fällen Temperaturüberwachung, Steckdosen-Überhitzungsschutz, etc….
  • Laden am Schnelllader (auch FastCharge, Supercharger, High Power Charger genannt) = wenn ein leerer Akku in weniger als einer Stunde auf 80 Prozent seiner Kapazität gebracht werden kann. Was an der Haushaltssteckdose Stunden dauert, geht mit einem Gleichstrom-Lader in Minuten.
    Vorraussetzung dafür sind die technischen Gegebenheiten des jeweiligen Modells!
  • Laden an öffentlichen Ladestationen = der Trend zur E-Mobilität lässt auch das Netz der öffentlichen Lademöglichkeiten wachsen. Mancher Orts ist das Laden kostenlos, an anderen wiederum muss entweder per App, Ladekarte, etc… gezahlt werden.
    • Sie müssen sich für einen Anbieter entscheiden, der für Sie den Strom abrechnet
    • Mobility Service Provider (MSP) bietet einen Abrechnungstarif – der zu Ihnen passt, wie auch Ihr Handytarif
    • bei nicht vorhanden sein dieses Tarifs, nutzen Sie das Ladeservice über Ad-hoc-Laden und wird mit Ihrer Kreditkarte gegengerechnet
    • gerechnet wird pro Zeiteinheit, da nur wenige Ladesäulen eichrechtskonform zertifiziert sind!
    • Parkgebühr wird erst nach Ablauf der Ladeleistung bei AC 240Miunten, bei DC 120Miunten verrechnet

Fördermöglichkeiten

Elektromobilität ist mit Sicherheit eines der wichtigesten Zukunftsthemen die uns seit gestern, heute und auch morgen beschäftigen. Die E-Mobilität wird nicht nur smarter, sie wird und ist bereits nachhaltiger als alle bisherigen Antriebsmöglichkeiten. Und das ist auch das Stichwort. Nachhaltigkeit! Mit einem E- oder Hybrid Auto tragen wir aktiv zum Umweltschutz bei, aber vor allem helfen wir bei der CO2-Einsparung.

Was wird wie gefördert- hier eine Übersicht:

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Importeursanteil 2.000
Pauschalförerung 3.000

Plug-In Hybridfahrzeuge

Importeursanteil 1.250
Pauschalförerung 1.250

E-Ladeinfrastruktur (zB Wallbox, intelligentes Ladekabel)

Importeursanteil /
Pauschalförerung 600

Wie komme ich zu meiner Förderung

Die Einreichung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren

  1. Registrierung
  2. Antragstellung
  • Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich
  • Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel des Bundes für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
  • Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
  • Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich.
  • Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
  • Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel

Nähere und vorallem detailliertere Informationen